Moorstübchen von Johanne Stefanowski

Foto: Archiv Stadt Spenge

 

 

 

Frau Johanne Stefanowski hat mit Schreiben vom 26.09.1949 einen Antrag gestellt, am Hücker Moor ein Gebäude errichten und alkoholfreie Getränke ausschenken zu dürfen. Der Bauantrag für das Gebäude ist mit Bescheid vom 06.12.1949 nicht bewilligt worden, das Johanne Stefanowski am 20.02.1950 mitgeteilt worden ist.

Foto: Archiv Stadt Spenge

 

 

Vermutlich hat Johanne Stefanowski sich gegen die Entscheidung gewehrt, denn bereits am 17.04.1950 hat der Beschlußausschuß des Landkreises Herford die Erlaubnis zum Betrieb einer Schankwirtschaft mit Ausschank alkoholfreier Getränk genehmigt (siehe nachstehenden Beschluss).

 

 

Beschluss
 

Der Beschlußausschuß des Landkreises Herford hat in der Sitzung vom 17. April 1950, an welcher teilgenommen haben:

 

1. Landrat Griese, Gohfeld-Melbergen Nr. 294, als Vorsitzender

2. Fritz Wemheuer, Bünde, Hangbaumstr. 12, als Beisitzer

3. Hermann Westphal, Vlotho, Bachstr. 5, als Beisitzer

4. Wilhelm Kölling, Vlotho, Winterbergstr. 41, als Beisitzer

5. Wilhelm Schröder, Enger, Mellerstr. 440, als Beisitzer

6. August Ortmeyer, Ahle Nr. 115, als Beisitzer

7. Friedrich Fischer, Löhne-Kgl. Nr. 116, als Beisitzer

8. Karl Hagemeier, Gohfeld-Depenbrock Nr. 1, als Beisitzer

9. Oberkreisdirektor Friedrichs, als Vertreter der Kreisverwaltung

 

in der Beschlußsache der Johanne Stefanowski, Hunnebrock Nr. 154 – Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zum Betriebe einer Schankwirtschaft zum Ausschank alkoholfreier Getränke am Hücker Moor – auf Grund des Gaststättengesetzes vom 26. April 1930 (RGBl. I S. 146 ff), der Verordnung zur Ausführung des Gaststättengesetzes vom 21. Juni 1930 (RGBl. I S. 191 ff) sowie der Preußischen Verordnung zur Durchführung des Gaststättengesetzes vom 18. Juni 1930 (GS. S. 117 ff) in Verbindung mit Artikel VIII Abs. 1 und 2 der Verordnung 141 der Militärregierung und der §§ 1 und 2 der Verordnung über die Zuständigkeiten in Beschlußsachen vom 23. Juni 1948 (Gesetz– und Verordnungsblatt S. 197) folgendes beschlossen:

 

Der Frau Johanne Stefanowski
in Hunnebrock Nr. 154

 

wird hiermit die Erlaubnis zum Betriebe einer Schankwirtschaft zum Ausschank alkoholfreier Getränke auf dem Grundstück der Gemeinde Hücker, Grundbuch Band 9, Blatt 192, Katasterbezeichnung: Flur 4, Flurstück 26/1, erteilt.

Die Erlaubnis gilt nur für den in der vorgelegten Zeichnung mit „A“ bezeichneten Raum.

Der Geschäftswert wird auf 5.000,-- DM geschätzt; die Kosten des Verfahrens werden der Antragstellerin zur Last gelegt.

 

Gründe:

 

Die vorgenannte hat um die Erteilung der Erlaubnis zum Ausschank alkoholfreier Getränke am Hücker Moor nachgesucht. Die gemäss § 19 Ga. Ges. zu dem Antrage anzuhörenden Stellen haben Stellung genommen.

 

Gemäß § 1 der Verordnung zur Ausführung des Gaststättengesetzes ist bei Anträgen auf Erteilung der Erlaubnis zum Ausschank alkoholfreier Getränke die Bedürfnisfrage in der Regel zu bejahen. Das Vorhandensein eines Bedürfnisses kann nur verneint werden, wenn sich aus besonderen Umständen ergibt, dass ein Bedürfnis nicht vorhanden ist.

 

Die Amtsverwaltung in Spenge hat im Einvernehmen mit der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Hücker-Aschen die Bedürftigkeitsfrage bejaht und den Antrag befürwortet. Die übrigen gemäss § 19 des Gaststättengesetzes anzuhörenden Stellen haben gegen die Erlaubniserteilung Einwendungen nicht erhoben.

 

Die Bedürfnisfrage ist somit gemäss § 1 der Verordnung zur Ausführung des Gaststättengesetzes zu bejahen.

 

Versagensgründe gemäss § 2 Ga. Ges. liegen nicht vor.

 

Es war daher, wie geschehen, zu beschliessen.

 

Gegen diese Entscheidung ist innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheides die Klage im Verwaltungsstreitverfahren gemäss § 7 der Verordnung über die Zuständigkeiten in Beschlußsachen vom 23. Juni 1948 (Gesetz- und Verordnungsblatt S. 197) an das Landesverwaltungsgericht in Minden zulässig, die bei der Kreisverwaltung Herford anzubringen ist.

 

Die Kostenentscheidung beruht auf § 8 der Verordnung der Landesregierung Nordrhein-Westfalen über die Zuständigkeiten in Beschlußsachen vom 23. Juni 1948 in Verbindung mit § 24 der Satzung und Geschäftsordnung für den Beschlußausschuß des Landkreises Herford.

 

Mit nachstehendem Schreiben vom 19. April 1950 ist Frau Johanne Stefanowski die Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb einer Schankwirtschaft von der Kreisverwaltung Herford mitgeteilt worden.

Das “Moorstübchen” steht vollständig in Flammen (Oktober 1971)

Das blieb vom “Moorstübchen” übrig: Schutt und Asche (Oktober 1971)

unbekannt
Archiv: Hans-Peter Kipp

unbekannt
Archiv: Hans-Peter Kipp

Onkel Fritz. Ca. 1953
Archiv: Hans-Peter Kipp

2 Jungs im Paddelboot. Bei einem Jungen soll es sich um Jürgen Tommes/Thomsen handeln. Er hat früher in der Nähe von Kirchhoff (Klein-Aschen) gewohnt. 
Archiv: Hans-Peter Kipp

 

Harry und Theo Bruning, die auch in dem Haus wohnten, das am 22.10.1971 abgebrannt ist. Der Name des Mädchens ist nicht bekannt.
Archiv: Hans-Peter Kipp

Dahlia Horstmann im Paddelboot.
Archiv: Hans-Peter Kipp

 

Junge im Kahn ca. 1933. Das einzige Kanu, das damals auf dem Hücker Moor zu mieten war, gab es im Moorstübchen von Johanne Stefanowski
Archiv: Hans-Peter Kipp

Elsbeth Kipp, geb. Stefanowski (Mutter von Hans-Peter Kipp)
Archiv: Hans-Peter Kipp

Der Junge im Boot ist Hans-Peter Kipp. Foto vom Anlegesteg des alten Moorstübchens. Das Foto ist von ca. 1948.
Archiv: Hans-Peter Kipp

Onkel Fritz am Anlegesteg. Ca. 1953
Archiv: Hans-Peter Kipp

Am Anlegesteg des alten Moorstübchens. Hans-Peter Kipp (re.) mit “Onkel Fritz” ca. 1953
Archiv: Hans-Peter Kipp

“Opa” Stefanowski (links) verleiht seit vielen Jahren hier Boote. Stammbesucher kennen ihn. Kaum einer kennt das Moor besser als er...

Pedalboot auf dem Hücker Moor
Archiv: Hans-Peter Kipp

August 1971
Sogar aus Südafrika machten Besucher Station am Moor

Bisam- und Wanderratten, einst der Kummer der Gastronomen und Bootsverleiher am Touristen-Strand vom Hücker Moor, sind am seichten Gewässer im nördlichen Spenger Erholungsgebiet kaum noch anzutreffen. Den Grund nennt uns der alteingesessene Moor-Gastronom Hermann Stefanowski, den jung und alt seit Jahren vom Bootsverleih her kennen: "Verwilderte Nerze halten sich hier am Strand seit Monaten auf. Sie vertrieben die Ratten, welche in den letzten Jahren Teile des Ufers unterhöhlten."

 

Waschechte Nerze
Der originelle alte Herr mit echtem Seemannsbart, ereifert sich weiter: „Wer behauptet, es handele sich bei der Tierfamilie, die tagtäglich pünktlich längs des Ufers Visite hält, um Marder, der hat keine Ahnung. Die weißen Tiere sind waschechte Nerze und nicht die einzigen. Am anderen, vom Tourismus noch nicht erschlossenen Ufer, lebt ein weiteres Pärchen.

 

Kein Seemannsgarn
Dass Stefanowski kein Seemannsgarn spann, erklärten auch mehrere anwesende Jugendliche, die seine Beobachtungen bestätigten. Es ist immerhin möglich, dass die Nerze von irgendeiner Farm stammen, von der sie entkommen sind.

 

Positive Bilanz
Eine Episode am Rande, von der die Besucher des Moores nichts ahnen. Die Gastronomen sind in diesem Jahr mit dem Besuch zufrieden. Die Saison ist zwar noch nicht beendet, jedoch zieht man schon jetzt durchweg eine positive Bilanz: „Es gab zwar kaum ausgesprochene Rekordtage, insgesamt gesehen aber waren mehr Besucher als im Vorjahr hier“. „Die verbesserten Anlagen rund um den See stießen auf ein positives Echo“, war unter anderem zu hören. Aber auch: „Es kommen zwar einige Stammgäste immer wieder, die hier spazieren gehen, Boot fahren, im Freien ihr Getränk zu sich nehmen, aber im großen und ganzen sieht man doch immer neue Gesichter und selbst Leute aus dem nahen Bielefeld schwärmen überrascht von der Schönheit des Hücker Moores und seiner Umgebung. Vorher haben sie nie etwas vom Erholungsjuwel im Spenger Land gehört. Muss das Hücker Moor noch mehr publiziert werden?“

 

Nachsaison
Nachdem die Ferien in Nordrhein-Westfalen beendet sind, beginnt die Nachsaison auch am See. Kenner meinen: „Das ist die schönste Zeit des Jahres, um hier so richtig Erholung zu finden.“ Sieht man sich um, so muss man ihnen zum großen Teil recht geben. Zumindest Individualisten und Leute, die Ruhe und Erholung suchen, kommen jetzt voll auf ihre Kosten, können beobachten, wie der Herbst sich daran macht, den Sommer zu verdrängen.

 

Wasserspiegel sinkt
Vorerst aber zeigt das Thermometer nämlich noch 29 Grad Celsius, und das im Schatten. Noch etwas fällt auf: der Wasserspiegel des Hücker Moores ist gegenüber dem Frühling 1971 beträchtlich gesunken. Nicht zuletzt erkennen es die Bootsverleiher daran, dass in jüngster Zeit extrem viele Paddel zerbrochen sind; Paddel, die zu früh die Bekanntschaft mit dem Schlamm des Seegrundes gemacht haben.

Frühere Gaststätte “Moorstübchen” von Johanne Stefanowski

 

Das frühere “Moorstübchen” von Johanne Stefanowski stand am Hücker Moor im Bereich zwischen den heutigen Gaststätten “Beckmann” und dem heutigen “Moorstübchen”. Aufgrund des Brandes am 20. Oktober 1971, bei dem das Gebäude bis auf die Grundmauern niederbrannte,  ist heute von der Gaststätte nichts mehr zu sehen.

 

 

Ein Vermerk der Amtsverwaltung Spenge vom 26. Mai 1925 mit folgendem Inhalt lautet:


Durch die in letzter Zeit vielfach vorgekommenen Bootsunfälle auf dem Hückermoor sehe ich mich veranlaßt Sie aufzufordern, Ihre Kähne auf dem Hückermoor auf ihre Brauchbarkeit durch einen Kahnbausachverständigen überprüfen zu lassen und die nicht brauchbaren Kähne zu entfernen. Innerhalb von 4 Wochen verfüge ich um Mitteilung, dass die Untersuchung stattgefunden hat und mir das Ergebnis derselben zugelaufen ist.

 

 

Daraufhin hat A. Stefanowski prüfen lassen, ob seine Boote, die er auf dem Hücker Moor als  Bootsverleiher eingesetzt hat, den Sicherheitsanforderungen entsprachen. Das Ergebnis findet sich in der folgenden Bestätigung der Fa. Büsching & Rosemeyer vom 06.06.1925.

Pedalboot auf dem Hücker Moor
Für den Bootsverleih hatte Johanne Stefanowski im Jahre 1957 unter anderem auch 6 Pedalboote angeschafft.
Nach kurzer Zeit wurden allerdings Bedenken laut, dass dadurch der Boden des Hücker Moores aufgewirbelt werden könnte.

 

Pedalboote liegen still
Einstweilige Verfügung machte der Wasserfahrt ein Ende

Als Johanne Stefaski im Herbst 1957 das erste Pedalboot kaufte und es im Frühjahr des folgenden Jahres zum ersten Mal im Rahmen ihres Boot-Verleihgeschäftes einsetze, war es nicht so einfach, sich dieses neuartige Boot auszuleihen.

 

Man stand Schlange und wartete oft stundenlang, um dann für eine halbe Stunde auf den klaren Fluten des Hücker Moors die Pedale des Bootes treten zu können. Johanne Stefanowski kaufte dann nach und nach sechs dieser Pedalboote, von denen  jedes etwa einen Wert von 2.000 DM hat.

 

Alles ging einigermaßen gut, bis im Frühjahr vorigen Jahres der Schlag kam, der die Besitzerin des Bootsverleihgeschäftes die letzten Nerven kostete und síe an den Rand des Ruins brachte. Aufgrurıd einer einstweiligen Verfügung mußten die Pedalboote stillgelegt und aus dem Wasser gezogen werden.

 

Was hatte dieser für Johanne Stefanowski so einschneidenden Maßnahme zugrurıde gelegen?
Das waren die offiziellen Gründe:

Nach Auffassung des Fischereivereins leiden die Fische unter dem Pedalbootbetrieb. Nach Auffassung der Landschaftsschutzbehörde wird das Ufer des Hücker Moors durch den Padalbetrieb unterspült und in Mitleidenschaft gezogen.

 

Gegen die eirıstweilige Verfügung hat Johanrıe Stefanowski Einspruch eingelegt. Am 11. März dieses Jahres war ein Ortstermin. Eine Kommission, die sich aus Sachverständigen aller Art zusammensetzte, ließ sich eines der Pedalboote vorführen. Über das Ergebnis des Ortstermins ist bisher noch nichts bekannt geworden. So wartet Johanne Stefanowski noch heute auf eine endgültige Entscheidung. Sie sagt sich, warum darf ich meine Pedalboote nicht einsetzen, wie es doch andere Bootverleiher auf dem Kurparksee, auf dem Dümmer See und an vielen anderen Plätzen dürfen?

 

Ergänzung:
Nach langem Hin und Her wurde die Nutzung der Boote verboten.
Frau Stefanowski konnte die Boote aber gut weiterverkaufen.

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